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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.11.2002 - 1 U 22/02   

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https://dejure.org/2002,12648
OLG Köln, 08.11.2002 - 1 U 22/02 (https://dejure.org/2002,12648)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.11.2002 - 1 U 22/02 (https://dejure.org/2002,12648)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. November 2002 - 1 U 22/02 (https://dejure.org/2002,12648)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung der Darlegungslast und Beweislast i.R.d. Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz aus der Tierhalterhaftung

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 833
    Geschädigtem obliegt Beweislast für Schadensverursachung durch spezifische Tiergefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schafherde versetzt Pferd in Panik - Haftet der Schafzüchter für tödliche Verletzung des Pferds?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1014
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 246/89

    Erforderliche Sicherung eines in Autobahnnähe liegenden Pferdestalls gegen ein

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2002 - 1 U 22/02
    Abgesehen davon folgt der Senat dem Landgericht in seiner Auffassung zur Verteilung der Beweislast dahin, dass der Geschädigte nicht nur die Verursachung des Schadens durch ein Tier, sondern darüber hinaus nachweisen muss, dass der eingetretene Schaden auf der spezifischen Tiergefahr beruht (ebenso BGG NJW-RR 1990, 789, 791, m. w. N.; Soergel-Zeuner, BGB 12. Aufl., 1998, § 833 Rz. 5, 49).
  • OLG Hamm, 18.09.2012 - 9 U 162/11

    Unaufgeklärter Reitunfall geht zu Lasten der verletzten Reiterin

    Streitig ist zwar, ob der Verletzte auch beweisen muss, dass der eingetretene Schaden auf der spezifischen Tiergefahr beruht (so die wohl herrschende Ansicht, vgl. OLG Köln, VersR 2004, 1014; Palandt/Sprau, a. a. O; Geigel/Haag, a. a. O.; vgl. auch BGH, NJW-RR 1990, 789, 791, wonach ein Reiter, der Schadensersatzansprüche gegen den Tierhalter geltend macht, den Beweis für seine Behauptung erbringen muss, das Pferd habe nicht seinen Anweisungen gefolgt und sei "durchgegangen").
  • OLG Brandenburg, 14.12.2011 - 4 U 19/10

    Tierhalterhaftung: Beweislastverteilung bei einem Unfall eines 17 ½ Jahre alten

    Dies geht zu Lasten der Klägerin, die die Beweislast dafür trägt, dass der Schaden auf die tierische Natur zurückzuführen ist (BGH, Urteil vom 6. März 1990 - VI ZR 246/89 - Rdnr. 29; OLG Koblenz, Urteil vom 21. April 1998 - 3 U 899/97 - Rdnr. 29; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juni 2002 - 7 U 172/01 - Rdnr. 7; OLG Köln, Urteil vom 08. November 2002 - 1 U 22/02 - Rdnr. 13; OLG Hamm, Urteil vom 24. Januar 2000 - 13 U 166/99 - Rdnr. 23).
  • OLG Köln, 24.08.2010 - 19 U 114/10

    Haftung des Tierhalters bei Stolpern des Geschädigten über den sitzenden Hund

    Für die entsprechenden tatsächlichen Umstände ist der Geschädigte darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH NJW-RR 1990, 789, 791; OLG Köln vom 08.11.2002 - 1 U 22/02 - Rn. 13, zitiert nach juris; Haag in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 25. Auflage, Kap. 18 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 1 U 22/02   

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https://dejure.org/2003,9492
OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 1 U 22/02 (https://dejure.org/2003,9492)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.04.2003 - 1 U 22/02 (https://dejure.org/2003,9492)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. April 2003 - 1 U 22/02 (https://dejure.org/2003,9492)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 355 ZPO, § 416 ZPO, § 419 ZPO
    Beweis durch Privaturkunde; Durchschrift auf einem Quittungsformular als Urkunde; äußere Mängel bei Fehlen eines sachlichen Zusammenhangs einer Ergänzungsklausel mit dem sonstigen Vertragstext; Voraussetzungen einer eigenständigen Würdigung der erstinstanzlichen Aussage ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines Mietabstandes aus Abfindungsvereinbarung; Verwendungsersatzansprüche aufgrund von Investitionen in Gaststättenräume; Echtheitsvermutung einer Privaturkunde; Beweislast für Blankettfälschung

  • Judicialis

    ZPO § 416; ; ZPO § 419

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 416; ZPO § 419
    Zur Urkunde i. S. d. § 419 ZPO (Durchschrift); Zur äußerlichen Mangelhaftigkeit einer Urkunde i. S. d. § 419 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vorliegen einer Urkunde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 1 U 22/02
    Das Berufungsgericht darf die Aussage eines erstinstanzlichen vernommen, im Laufe des Berufungsverfahrens verstorbenen Zeugen jedenfalls dann eigenständig würdigen, wenn es den erstinstanzlich vernehmenden Richter als Zeugen vernommen hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4.2.1997 - XI ZR 160/96, MDR 1997, 592).

    Da das Landgericht wegen der aus seiner Sicht fehlenden Entscheidungserheblichkeit auf eine Glaubwürdigkeitsbeurteilung verzichtet hatte, war der Senat wegen des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 355 ZPO) zunächst gehalten, sich einen persönlichen Eindruck von der Zeugin zu verschaffen (vgl. BGH MDR 1997, 592).

  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 2/88

    Voraussetzungen für das Zustandekommens eines Darlehensvertrages - Vermutung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 1 U 22/02
    Dem Beklagten oblag es demnach, den Beweis für die von ihm behauptete Blankettfälschung, d. h. dafür zu führen, dass der Kläger die von ihm - dem Beklagten - blanko unterschriebene Vertragsurkunde vereinbarungswidrig ausgefüllt hat (vgl. BGHR ZPO § 440 Abs. 2 Echtheitsvermutung 3; BGHZ 104, 172, 176 f.; Musielak-Huber, ZPO, 3. Aufl., § 440 Rn. 5; wohl auch Zöller-Geimer, ZPO, 23. Aufl., § 440 Rn. 3, § 416 Rn. 4).
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 1 U 22/02
    Nach § 420 ZPO ist eine Privaturkunde im Original vorzulegen (vgl. BGHR ZPO § 416 Beweiskraft 6 = NJW 1992, 829 f.; BGHR ZPO §§ 415 ff. Urkunde 1).
  • BGH, 13.04.1988 - VIII ZR 274/87

    Beweiswirkung einer Privaturkunde bei bestrittener Echtheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 1 U 22/02
    Dem Beklagten oblag es demnach, den Beweis für die von ihm behauptete Blankettfälschung, d. h. dafür zu führen, dass der Kläger die von ihm - dem Beklagten - blanko unterschriebene Vertragsurkunde vereinbarungswidrig ausgefüllt hat (vgl. BGHR ZPO § 440 Abs. 2 Echtheitsvermutung 3; BGHZ 104, 172, 176 f.; Musielak-Huber, ZPO, 3. Aufl., § 440 Rn. 5; wohl auch Zöller-Geimer, ZPO, 23. Aufl., § 440 Rn. 3, § 416 Rn. 4).
  • BGH, 21.01.1992 - XI ZR 71/91

    Nebenschrift ist keine Unterschrift

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 1 U 22/02
    Nach § 420 ZPO ist eine Privaturkunde im Original vorzulegen (vgl. BGHR ZPO § 416 Beweiskraft 6 = NJW 1992, 829 f.; BGHR ZPO §§ 415 ff. Urkunde 1).
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   OLG Stuttgart, 03.12.2002 - 1 U 22/02   

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https://dejure.org/2002,7867
OLG Stuttgart, 03.12.2002 - 1 U 22/02 (https://dejure.org/2002,7867)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.12.2002 - 1 U 22/02 (https://dejure.org/2002,7867)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 1 U 22/02 (https://dejure.org/2002,7867)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen ärztlichem Behandlungsfehler; Indikation einer Lebertransplantation bei nicht rückbildungsfähiger, fortschreitender, das Leben des Patienten gefährdender Lebererkrankung; Fehlen einer akzeptablen Handlungsalternative, sowie einer Kontraindikation ; ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 276

  • rechtsportal.de

    BGB § 276; BGB § 823
    Zum Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatz des materiellen Schadens wegen ärztlichem Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Lebertransplantation

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2002 - 1 U 22/02
    Wie auch in sonstigen Fällen der Infektion mit Keimen während eines stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus liegt ein haftungsrechtlich relevanter Vorgang dann nicht vor, wenn die Infektion auch bei Beachtung der gebotenen hygienischen Vorsorge nicht vermeidbar war und die Infektion demzufolge nicht aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen ist (vgl. BGH NJW 1991, 1541 ff).
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